Als Privatpraxis berechnen wir die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kinder – und Jugendpsychiatrische Diagnostik und Therapie

Kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sind nicht genehmigungspflichtige ärztliche Leistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Beratung der Eltern ist dabei eingeschlossen und wird über den Versicherten (das Kind, den Jugendlichen) abgerechnet. In der Regel wird der 2,3 fache Satz in Rechnung gestellt, bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder erhöhtem Zeitaufwand bis zum 3,5 fachen Satz. Traumatherapeutische Behandlungseinheiten werden zum 3,5 fachen Gebührensatz abgerechnet.

Psychotherapeutische Leistungen

Psychotherapeutische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Bitte entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag, ob Ihnen ein jährliches festes Stundenkontingent zur Verfügung steht oder ein Antrag auf Psychotherapie als genehmigungspflichte Leistungen gestellt werden muss. Gerne beraten wir Sie zu weiteren Rückfragen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen leider nicht möglich.
Sie können eine Behandlung als Selbstzahler mit einem direkter Behandlungsvertrag mit uns in Anspruch nehmen. Dieser ist unabhängig von dem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer.

 

Merkblatt für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte, die eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen

 

Berufliches Coaching mit iSyMind

Für Führungskräfte bieten wir berufliches Coaching mit iSyMind auf der Basis von Firmenverträgen an.

 

 

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